Ostwestfälischer Turngau
Samstag, 20.04.2024, 07:02:51
Ausführungsbestimmungen zur Ehrungsordnung des Ostwestfälischen Turngaues
  1. Ehrungsanträge sind mit den jeweiligen Antragsformularen von Vereinen an die/den Turngauvorsitzende(n) zu stellen. Ferner kann der Vorstand des Ostwestfälischen Turngaues Ehrungsanträge direkt stellen und genehmigen. Die Anträge müssen von zwei Vorstandsmitgliedern unterschrieben und vom Verein abgestempelt sein. Die Antragstellung soll mindestens zwei Monate vor dem Ehrungsdatum erfolgen.
    Ehrungsantragsformulare sind auf der Homepage des Ostwestfälischen Turngaues (http://www.owtg.de/) abzurufen oder bei dem/r Gauschriftwart(in) anzufordern. Der Vorstand des Ostwestfälischen Turngaues beschließt die Zustimmung oder Ablehnung der Ehrungsanträge.

     

  2. Die Reihenfolge der OWTG-Ehrung ist eingebettet in die Ehrungen, die durch die Vereine, Turngaue und den Deutschen Turner-Bund erfolgen. Die folgende Reihenfolge sollte beachtet werden:

     

    1. Vereinsehrungen
    2. Turngau-Ehrung
    3. WTB-Ehrennadel in Bronze
    4. DTB-Ehrennadel in Bronze
    5. WTB-Ehrennadel in Silber
    6. DTB-Ehrenbrief mit Silbernadel
    7. WTB-Ehrennadel in Gold
    8. DTB Walter-Kolb- bzw. Friedrich-Ludwig-Jahn-Plakette
    9. WTB-Ehrenmitgliedschaftsurkunde mit Goldnadel
    10. DTB-Ehrenmitgliedschaftsurkunde mit Goldnadel

     

  3. Die Gebühr für die Ehrung durch den Ostwestfälischen Turngau wird wie folgt festgelegt:
    Gauehrennadel in Verbindung mit einer Urkunde 10,00 EUR (nach Rechnungstellung durch den OWTG).
    Bei Ablehnung oder Rückstellung von Anträgen erfolgt eine Rückzahlung der entrichteten Verwaltungsgebühr.

     

  4. Zwischen den einzelnen oben aufgeführten Ehrungen soll ein angemessener Zeitabstand (ca. 5 Jahre) liegen.