Ostwestfälischer Turngau
Samstag, 27.04.2024, 06:49:09
Gauspielausschußsitzung am 15. April 1928 in Lippstadt

Anwesend die B.-Spielwarte Lüddeke, Wibbe, Hennemeier und Spielwart Spelsberg.
Die Sitzung begann um 10 Uhr vormittags.
Eingehend wurde als 1. Punkt die Schiedsrichterlehre besprochen. Da dieses ja der Hauptpunkt für unsere ganze Spielbewegung ist. Die Faustballregeln wurden eingehend besprochen. Verschiedene Unklarheiten wurden durch Aufzeichnung einzelner Spielvorgänge geklärt. Längere Zeit nahmen die Schlagballregeln in Anspruch. Auch hierbei wurden einzelne Sachen herausgenommen und besprochen. Zu Punkt Kreisspielordnung wurden nachfolgende bestandenen und jetzt festgelegten Paragraphen auf unseren in Anwendung gebracht. Paragraph 7. Für jedes Spiel auf eigenem Platze für das das Rückspiel nicht geliefert ist, hat die Mannschaft der Gegenmannschaft die Hälfte der entstandenen Fahrtkosten zu ersetzen oder ein Freundschaftsspiel zu liefern. § 13/6. Unentschuldigtes Fernbleiben bei Pflichtspielen wird mit Schwärzung bestraft. § 9. Ausbleiben oder Verspätung des Schiedsrichters wird mit 5 Goldmark geahndet. § 11. Einsprüche für die Kreiskasse 20 RM., für Gau und Bezirk 10 RM. Einsprüche nebst Einspruchgebühr müssen innerhalb 24 Stunden in den Händen des Spielleiters sein. Die Schiedsrichtergebühr beträgt für den ganzen Tag 4 RM., für den halben Tag 2 RM. Fahrtkostenerstattung IV. Klasse. Zu Punkt Verschiedenes wurde folgende Entschließung festgelegt: Vereine die sich an den Winterspielen in Hand- oder Fußball beteiligen, müssen zu den Sommerspielen eine Faust- oder Schlagballmannschaft melden. Mit dem Anschreiben eines Spielvorganges und einer kurzen Schiedsgerichtssitzung nahm die Sitzung gegen 6 1/2 Uhr ihr Ende.

Fritz Hönnemann, Gauspielwart

entnommen aus "Blätter für den Ostwestfälischen Turngau" No. 134, Mai 1928