Ostwestfälischer Turngau
Mittwoch, 04.02.2026, 04:45:16
Gründung des Ostwestfälischen Turngaues

Am Sonntag, den 3. December, hat in außerordentlicher, vom Dr. Schäfer, Soest einberufener und geleiteter Sitzung zu Paderborn die erwartete Gründung des "Ostwestfälischen Turngaues" als Theil des VIII. Kreises der Deutschen Turnerschaft stattgefunden. Diese Gründung hatte den doppelten Zweck, den so ungeheuer ausgedehnten Hellweg-Märkischen Gau nach Osten hin zu entlasten und die an seiner dortigen Grenze bestehenden losen Vereine im Rahmen des neuen Gaues mit dem Kreise zu vereinigen. Sie ist demnach im vollsten Einverständnis mit dem Kreisausschuß vorgenommen worden, und ich darf darum den neuen Gau und die neu beigetretenen Vereine im Namen des Kreises turnbrüderlich willkommen heißen in unseren Reihen. Möge der junge Gau unter guter und sicherer Leitung blühen, wachsen und gedeihen!
Beigetreten sind ihm für's erste elf Vereine mit über 1100 Mitgliedern:
Paderborn, Tv., Paderborn, Tv. "Jahn", Paderborn, Allg. Tv., Neuhaus b. Paderborn, Tv., Lippstadt, Tv., Warstein, Tv. Salzkotten, Tv., Altengesecke, Tv., Driburg, Tv., Soest, Tv., Soest, Tv. "Jahn".

Den Gauturnrath bilden: Dr. Schäfer, Soest, erster Gauvertreter; Oberlehrer Ripke, Lippstadt, zweiter Gauvertreter; Rhode, Paderborn, erster Gauturnwart; Rüther, Soest, zweiter Gauturnwart; Blömecke, Neuhaus, Gaugeschäftsführer; Amend, Paderborn, Gaukassierer.

Die Grenzen des Gaues bilden im Westen die Westgrenze des Kreises Soest, im Süden die Ruhr, im Osten die Ostgrenze Westfalens (die Weser), im Norden der Lippesche, der Minden-Ravensberger und der Hellweg-Märkische Gau.

Der Anschluß der Vereine zu Warburg, Gesecke und Brakel bei Höxter, welche nur diesem Gau angehören können, wird hoffentlich baldigst erfolgen. Dieselben seien hiermit zum Beitritt herzlichst eingeladen. Sollte an den Grenzen der genannten Nachbargaue hier oder da irgend ein Verein dem neuen Gaue beitreten und aus der alten Gauverbindung austreten wollen, so darf dies nur geschehen, wenn ein freundschaftliches Uebereinkommen, also ein Einverständnis darüber vorausgegangen ist. Ich bitte in solchem Falle beiderseits Entgegenkommen zu zeigen und nach reiflicher Erwägung die Einigung zu treffen, welche für den betreffenden Verein die beste ist. Ein willkürliches Losreißen einzelner Vereine aus ihrer alten Verbindung ist selbstredend unzulässig. "Gut Heil!" dem "Ostwestfälischen Gau!"

M.-Gladbach, 7. December 1893

Fried. Schloer, Kreisvertreter

Entnommen aus "Deutsche Turnzeitung" Nr. 52, 28. Dezember 1893